Steuerverwaltung
Unter Einstellungen > Steuerverwaltung legen Sie fest, wie Locaboo mit der Mehrwertsteuer umgeht. Die Einstellungen verteilen sich auf drei Reiter: Allgemeines (↗ öffnen), Steuersätze (↗ öffnen) und Steuerregeln (↗ öffnen).
Einrichtung
Abschnitt betitelt „Einrichtung“- Steuersätze anlegen – z. B. 19 % und 0 % (im Reiter Steuersätze)
- Standardsteuersatz wählen – gilt für alle Kunden und Ressourcen
- Berechnungsmethode festlegen – vertikal (empfohlen) oder horizontal
- Steuerregeln erstellen – Ausnahmen pro Kundengruppe (z. B. 0 % für Schulen und Vereine)
Steuersätze
Abschnitt betitelt „Steuersätze“Im Reiter Steuersätze verwalten Sie die verfügbaren Steuersätze. In der Listenansicht sehen Sie alle angelegten Steuersätze sowie den aktuell gewählten Standardsteuersatz (wird im Reiter „Allgemeines” definiert). Über Steuersatz hinzufügen legen Sie neue Sätze an.
0 % nicht steuerbar (§ 2b UStG)
Abschnitt betitelt „0 % nicht steuerbar (§ 2b UStG)“Für Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die hoheitlich genutzte Ressourcen verwalten, bietet Locaboo eine spezielle Kennzeichnung: Beim Anlegen eines Steuersatzes mit 0 % erscheint ein zusätzliches Häkchen „0 % nicht steuerbar (§ 2b UStG)”.
- Häkchen aktiviert: Der Steuersatz wird in der Abrechnung als nicht steuerbar gemäß § 2b UStG gekennzeichnet.
- Häkchen nicht aktiviert: Der Steuersatz wird als regulärer 0 % steuerbarer Satz behandelt.
So können Sie innerhalb desselben Accounts sowohl steuerbare als auch nicht steuerbare Umsätze mit 0 % sauber voneinander trennen. Legen Sie dafür einfach zwei separate 0-%-Steuersätze an – einen mit und einen ohne das Häkchen.
Berechnungsmethode
Abschnitt betitelt „Berechnungsmethode“| Methode | Beschreibung |
|---|---|
| Vertikal | Die eingetragenen Preise verstehen sich ohne Steuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Preis aufgeschlagen. (Empfohlen) |
| Horizontal | Die eingetragenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Diese wird aus dem Preis herausgerechnet. |
Steuerregeln
Abschnitt betitelt „Steuerregeln“Steuerregeln ermöglichen es, für bestimmte Kundengruppen abweichende Steuersätze festzulegen – beispielsweise 0 % für Vereine und Schulen.
Steuerregeln müssen für Hauptressourcen und Teilressourcen separat angelegt werden. Nutzen Sie dafür die Kopierfunktion, um die Regel schnell auf beide Ebenen zu übertragen.
Steuern für Inventar und Services
Abschnitt betitelt „Steuern für Inventar und Services“Für Inventar und Services können die Steuersätze separat eingestellt werden. Diese Einstellung finden Sie jeweils in den Einstellungen des einzelnen Inventar-Artikels oder Services.